VdM-Kampagne zur Förderung der Musikschule

Musikschulenhessen | Kampagne 2019 (VdM Hessen)
Mit unserer Kampagne 2019 informieren wir eine breite Öffentlichkeit über die Arbeit der öffentlichen Musikschulen in Hessen und werben für eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen. Öffentliche Musikschulen sind gemeinnützige, nicht gewinnorientiert arbeitende Bildungseinrichtungen. Die Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen dient drei Zwecken.
1. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit sichert die Vielfalt in der kulturellen Bildung.
Das Angebot einer öffentlichen Musikschule reicht weit über stark nachgefragte (zum Beispiel Gitarre, Klavier) und populäre Angebote hinaus und öffnet das gesamte Spektrum der kulturellen Bildung – um Musik in ihrer gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung lebendig zu halten. Diese Bildungsangebote reichen von der musikalischen Frühförderung über den traditionellen Einzel- und Gruppenunterricht, die umfassende Ensemblearbeit in allen Stilbereichen und Leistungsstufen bis hin zu weitreichenden Kooperation mit anderen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Theatern, Bibliotheken und anderen.
2. Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen Musikschulen in Hessen kann nicht mehr gedeckt werden.
Alle hessischen Ausbildungsinstitute für Musikberufe verzeichnen den gleichen Sachstand: Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wandern die examinierten Absolventen in andere Bundesländer ab. Diese Abwanderung betrifft auch in Hessen beschäftigte Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Denn in Hessen fehlen flächendeckend attraktive Arbeitsplätze für Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Die fehlende Attraktivität der Arbeitsplätze bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Aspekte.
Die öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Darunter leidet die Qualität des Unterrichts, darunter leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Grund des Lehrermangels keinen Unterricht erhalten können, und die öffentlichen Musikschulen können ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung nicht mehr nachkommen.
3. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit garantiert die breite Teilhabe an den Leistungen der öffentlichen Musikschulen.
Geringere Eigenleistungsanteile begünstigen signifikant, dass sich jeder Musikunterricht leisten kann, wenn er diesen will. Die finanzielle Entlastung der Eltern der Musikschüler ist dringend notwendig. Denn die Eltern in Hessen bezahlen mit über 60% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich. Teilhabe – Vielfalt – Qualität
Ihre öffentliche Musikschule