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Gebühren

Unterricht wöchentlich

Zeit

€ Monat

€ Jahr

       

Eltern-Kind-Gruppe

 
4-9 Kinder pro Gruppe, bis ca. 2½ Jahren 30 min 12,50 150,-
ab ca. 2½ Jahren 30 min  19,- 228,-
       

Musikalische Früherziehung 

 
5–12 Kinder pro Gruppe, ab ca. 4 Jahren 60 min 25,- 300,-

Musikalische Grundausbildung

 
5–12 Kinder pro Gruppe, ab 5 Jahren

60 min

25,- 300,-

Instrumental / gesangsunterricht 

Einzelunterricht
30 min 57,- 684,-
  45 min 78,-  936,-
  60 min 102,- 1.224,-
Gruppenunterricht      
Zweiergruppe
45 min 45,-

540,-

Dreiergruppe 45 min  42,-  504,-
Vierergruppe 45 min  39,-  468,-
ab Fünfergruppe
45 min
 36,-  432,-
       

Ensembles, Spielkreise und Chor

 
Ensemble      
Teilnehmer/innen intern    frei  
Teilnehmer/innen extern 45 min 18,-  216,- 
  60 min 24,-  238,-
  90 min 36,- 432,-
Kinder- und Jugendchor 60 min 6,- 72,-
Fermata (Frauenchor) 60 min 15,- 180,-
Seniorenchor   frei  

 

     

Einmalige Aufnahmegebühr

  6,-

LEIHINSTRUMENTE

     
Schüler der Musikschule   12,- 144,-
externe Ausleihe (nach Absprache)   18,- 216,-
       

6ER-TICKET

     
Das 6er-Ticket ist gedacht für erwachsene Schüler, die aus beruflichen Gründen keinen fortlaufenden Unterricht wahrnehmen können oder sich auf die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule oder einem Konservatorium vorbereiten möchten. Es kann auch als Gutschein verschenkt werden. Die Termine für die sechs Unterrichtsstunden sind innerhalb eines halben Jahres mit der Lehrkraft zu vereinbaren.  
     Einzelstunde  Komplett
  30 min      22,- 132,-
  45 min      33,- 198,-
  60 min      44,- 264,-

ERMÄSSIGUNGEn

     
Gießen-Pass: Inhaber des Gießen-Passes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Unterrichts- und Leihgebühren.    
Familien- und Mehrfächerermäßigung bei Instrumental- und Vokalunterricht    
2. Familienmitglied / 2. Instrument    5,-
3. Familienmitglied / 3. Instrument 10,-
ab 4. Familienmitglied / 4. Instrument 15,-

EINMALIGE AUFNAHMEGEBÜHR

  6,-
       

ZAHLUNGSWEISE

     
Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag (mit der Garantie von 36 Unterrichtsstunden) und ist in 12 monatlichen Raten – auch in den Ferien – per Bankeinzugsverfahren zu zahlen. Die Musikschule kann kein Bargeld entgegen nehmen.
(Stand 01.05.2012)
       

Hier gibt es die Gebührenordnung als Download!
Musikschule Gießen – Gebührenordnung

Den Anmeldebogen mit Schulordnung finden Sie hier:
Musikschule Anmeldung und Schulordnung



Herr der Ringe-Thema (Howard Shore)
Fabian Schwickert – Klarinette
(Klasse Josef Retter)

Schulordnung

Schulordnung der kommunalen Musikschule Giessen (gültig ab 01. Mai 2005)

Die Musikschule Gießen ist eine kommunale Einrichtung und dient der musikalischen Erziehung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Schulordnung sichert die äußeren Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Unterrichts.
Die Ausbildung erfolgt nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Für den Unterricht gelten die Rahmenlehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen.

1. Das Schuljahr beginnt am 01. September und endet mit dem 31. August. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule. Am Faschingsdienstag findet kein Unterricht statt. Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumen der Musikschule oder anderer öffentlicher Schulen statt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsstätte besteht nicht.

2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Sie ist bei minderjährigen Teilnehmern von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ein Anspruch auf die Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahme richtet sich nach freien Plätzen, dabei werden Kinder, die Elementarkurse abgeschlossen haben, für den Instrumental-Unterricht vorrangig berücksichtigt.

3. Innerhalb der ersten vier Wochen (zu bezahlende Probezeit) entfällt die Bindung an die sonst geltenden Kündigungstermine. Eine Abmeldung kann danach nur zum 31. 01. oder 31.08. eines Jahres erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss mindestens sechs Wochen vorher der Musikschule zugegangen sein. In eindeutigen Härtefällen kann von dieser Regelung abgesehen werden.
Die Kurse der MFE und MGA enden ohne schriftliche Kündigung nach der festgelegten Kursdauer.

4. Das Schulgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Schulgeldordnung. 

5. Die Musikschule garantiert eine jährliche Stundenzahl von 36 Stunden.

Wenn aus Gründen, die die Schule zu vertreten hat (z.B. Lehrerfortbildung, Musikschul-Veranstaltungen, Krankheit), diese Mindeststundenzahl unterschritten wird, kann der Fehlbetrag für die ausgefallenen Stunden auf Antrag am Ende des Jahres zurückerstattet werden. Bei Unterrichtsausfall infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Anordnungen der Schulbehörde bzw. des Gesundheitsamtes ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen.

6. Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmäßigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Schulleitung rechtzeitig vorher mitzuteilen und entbinden nicht von der Schulgeldzahlung. 
In besonderen Fällen wie Krankheit, ärztlich verordnete Kuraufenthalte oder andere Verhinderungen, die länger als vier Wochen dauern, ist eine Beurlaubung vom Unterricht bei Wegfall der Schulgeldzahlung möglich. Der Grund für die Beurlaubung muss mit ärztlichem Attest o.ä. nachgewiesen werden.

7. In schwerwiegenden Fällen von Störungen des Schulbetriebes bzw. bei Nichtleistung des Schulgeldes ist die Musikschule zum Ausschluss einer Schülerin / eines Schülers berechtigt.

8. Bei Unterrichtsaufnahme sind Absprachen mit dem Instrumentallehrer wegen Anschaffung eines geeigneten Instrumentes ratsam. Eine beschränkte  Anzahl  von musikschuleigenen Leihinstrumenten kann gegen eine monatliche Gebühr ausgeliehen werden. Die Leihzeit beträgt i.d.R. ein Jahr. Sie kann verlängert werden, wenn das Instrument nicht anderweitig für neue Schülerinnen und Schüler gebraucht wird.
Instrumente und Zubehör sind auf Kosten des Entleihers bzw. der gesetzlichen Vertreter, in Absprache mit der Lehrkraft, instand zu halten. Mit Reparaturen dürfen nur von der Musikschule benannte Firmen beauftragt werden.  Für Verlust oder Beschädigung haften die Entleiher  in vollem Umfang. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

9. Die Eltern werden gebeten, engen Kontakt mit den Lehrkräften zu halten und bei Schwierigkeiten zunächst mit ihnen zu sprechen.

10. Vereinbarungen, die den Unterrichtsvertrag betreffen, haben nur Rechtskraft, wenn sie mit der Geschäftsstelle der Musikschule und nicht mit den Lehrkräften getroffen wurden – insbesondere Absprachen, die Unterrichtsdeputate der Lehrkräfte oder die Kündigung einer Schülerin / eines Schülers betreffen.

11. Schülerinnen und Schüler, die Instrumentalunterricht bei uns erhalten und bei einer musikalischen Veranstaltung außerhalb solistisch oder in kammermusikalischer Besetzung mitwirken möchten, sind verpflichtet, vorher eine Genehmigung über das betreffende Vortragsstück bei ihrem Musiklehrer einzuholen.

12. Für den Weg zur Unterrichtstätte und zurück sowie für die Unterrichtszeit sind alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule unfallversichert. Dies gilt auch für Veranstaltungen der Musikschule und für die daran beteiligten Schülerinnen und Schüler. Bei Unfall ist sofort die Geschäftsstelle zu benachrichtigen.

Für Sachschäden (z.B. Verlust oder Beschädigung von Gegenständen oder Einrichtungen) übernimmt die Musikschule keine Haftung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.