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17.08.2020

Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Montag hat uns der Alltag wieder, und ich hoffe, dass alle sich gut in den Sommerferien erholt haben! Was den Unterrichtsbeginn zum neuen Schuljahr betrifft, ist festzustellen, dass uns Corona eben nicht wie durch ein Wunder verlasssen hat (hat ja auch niemand erwartet…), sondern dass wir weiterhin wohl noch für geraume Zeit mit diesem Virus leben müssen.

Leider sind die Infektionszahlen jetzt wieder so wie Anfang Mai. Daher sind weiterhin die Hygiene-Regeln etc. unbedingt zu beachten! Im Anhang sind die auf den jetzigen Stand angepassten Regelungen zu finden. Ganz besonderes Augenmerk gilt Rückkehrern aus Risikogebieten. Im Interesse aller appelliere ich an die Vernunft und Einsicht, sich auch wirklich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Niemand will einen zweiten Lockdown!

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Unterrichtsstart und weiterhin gute Gesundheit!

Unterrichtsstart an der Musikschule nach den Sommerferien
Hygiene- und Abstandsregeln (Stand 14.08.2020)

Die Musikschule darf nur von ihren Lehrkräften, Mitarbeitenden sowie den Schüler*innen betreten werden.
‍ Nur wo dies pädagogisch erforderlich ist, dürfen Schüler von einer Person begleitet werden (z.B. Bringen und Abholen von Jüngeren). Anwesenheit im Unterrichtsraum nur, wo dies pädagogisch unbedingt erforderlich ist und nur nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft. Ansonsten ist vor dem Gebäude zu warten.
Das korrekte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) ab dem Alter von 7 Jahren ist im Gebäude vorgeschrieben!  Masken mit Filter sind nicht erlaubt.
Ob die Maske auch im Unterricht getragen werden muss, liegt im Ermessen der jeweils unterrichtenden Lehrkraft.
Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
-positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests
-vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer
nach Rückkehr aus einem Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut für die Dauer von 14 Tagen oder bis zum Nachweis eines negativen Corona-Tests bei Einreise. Die Notwendigkeit eines zweiten Tests nach 5 bis 7 Tagen muss mit dem zuständigen Gesundheitsamt besprochen werden.
Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet. Bei Erkältungssymptomen gelten die aktuellen Regelungen des Hessischen Kultusministeriums. Grundsätzlich besteht bei Krankheit kein Anspruch auf digitalen Unterricht. Einzelfälle (z.B. von der Schulpflicht entbundene Schüler*innen) müssen per ärztlichem Attest nachgewiesen werden.
Auf den Anwesenheitslisten der Lehrkräfte muss eine genaue Dokumentation, auch über Begleitpersonen, geführt werden.

Im Unterricht
Das Betreten des Unterrichtsraums ist nur nach dem gründlichen Händewaschen mit Seife erlaubt. Dauer des Waschvorgangs: zweimal im langsamen Tempo „Alle meine Entchen“ oder „Happy Birthday“ singen, erst danach abspülen und mit Papierhandtuch abtrocknen! Das Händewaschen findet unmittelbar vor Unterrichtsbeginn statt! Lange Haare bitte zusammenbinden.
Ein neuer Schüler tritt erst ein, wenn der vorherige Schüler den Raum verlassen hat. Nach dem Unterricht ist das Gebäude umgehend zu verlassen.
Zwischen zwei Unterrichtsstunden ist der Raum mindestens 5 Minuten gründlich zu lüften. Dies kann während des Ein- und Auspackens des Instruments geschehen.
Jeglicher Körperkontakt (Händeschütteln, Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist untersagt.
Im Instrumentalunterricht ist ein Mindestabstand von zwei Metern (Klavier, Streicher, Gitarre, Akkordeon) während des gesamten Unterrichts einzuhalten. Schüler und Lehrkraft müssen jeweils eigene Instrumente benutzen sowie zwei Notenpulte verwenden. Klavierunterricht wird nur in Räumen erteilt, in denen zwei Instrumente vorhanden sind. Für Eintragungen müssen eigene Bleistifte mitgebracht werden.
Bei Blasinstrumenten und Sänger*innen kann der Unterricht im Musikschulgebäude nur in den großen Räumen 10, 12 (mit Nutzung des Vorraums), 16, Saal, Bandraum 1 und 2 stattfinden. Hier gilt, dass Schüler und Lehrkräfte deutlich weiter als 3m auseinander platziert sind. Alle Bläser müssen eigenes Handtuch und Plastiktüte mitbringen, um Kondenswasser aufzufangen.
Im Unterricht des Elementarbereichs kann gemäß den Regelungen in den Kitas vom Mindestabstand abgewichen werden. Gemeinsames Singen kann nicht stattfinden.
Die Räume 9 und 11 sind für den Unterricht grundsätzlich geschlossen.
Das Reinigen von stationären Instrumenten sowie Türklinken erfolgt nach jeder Unterrichtsstunde durch die Lehrkraft. Dafür geeignete Reinigungsmittel werden durch die Musikschule zur Verfügung zu gestellt.
Der Austausch von Instrumenten, Bögen, Mundstücken etc. ist nicht gestattet. Das Einstimmen z.B. von Geigen kleiner Schüler muss unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen.
 

Freundliche Grüße

Katja Marauhn
Musikschulleitung