Die aktuellen Corona-Regelungen
Update, 02. Juni 2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium,
grundsätzlich finden alle gesetzlichen Regelungen der hessischen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung
weiterhin für den Unterricht an der Musikschule Anwendung. Zwar sind offiziell viele Maßnahmen aufgehoben, jedoch ist das angemessene Verhalten in das eigenverantwortliche Handeln gelegt worden.
Die Maskenpflicht im Gebäude der Musikschule besteht nicht mehr.
Allerdings: wir bitten um eigenverantwortliches Handeln, z. B. das Tragen von Masken in Situationen, in denen keine Abstände eingehalten werden können.
Die Pflicht eines Negativnachweises entfällt, jedoch bitten wir weiterhin um einen freiwilligen Selbsttest vor dem Unterrichtstag. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen, auch im Elementarbereich.
Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bitten wir darum, vom Testangebot (Ausgabe von kostenlosen Selbsttests) dort weiterhin Gebrauch zu machen.
Alle Abstands-und Hygiene-Regeln des Robert-Koch-Instituts sind weiterhin einzuhalten. Ebenso hat das regelmäßige Lüften des Unterrichtsraums vor und nach jeder Unterrichtsstunde zu erfolgen.
Freundliche Grüße
Katja Marauhn